Serviceleistungen bei den Auktionen
Unseren anbietenden Mitgliedsbetrieben sichern wir:
- Vermarktung über die Auktion mit Katalogservice, Abholservice, Vorführservice und Nachsorge
- Transparenz bei minimalen kostendeckenden Mitgliedsbeiträgen sowie Gebühren
- Marktentsprechende Preise und Erlöse und damit einen bestmöglichen betriebswirtschaftlichen Effekt
Für unsere werte Käuferkundschaft bieten wir:
- BHV1-freie Zucht- und Nutztiere - auch bei den Kälbern
- fast ausnahmslos Besamungsväter bei den Markttieren
- Katalogtransparenz und hoher Prozentsatz tatsächlich aufgetriebener Tiere
- Ankaufsberatung
- Sorgfältige und gewissenhafte Ausführung von Kaufaufträgen
- Angabe der Haltungssysteme und des Enthornungsstatuses
- Leistungsgarantien
- Transportbeihilfe
- Transportservice mit zuverlässigen Transporteuren
- beste Auswahl hochwertiger Jungbullen
- Nachsorge inklusive
- Umweltberatung (Fütterung und Haltung)
Versicherung
Üblicherweise wird für unsere Zucht- und Nutzrinder eine Transportversicherung abgeschlossen. Diese ist bei hochträchtigen Tieren mit einer Abkalbeversicherung gekoppelt. Die Versicherungsbedingungen werden nachfolgend bekannt gemacht. Die Versicherungsgebühren erfragen Sie bitte beim Rinderzuchtverband.
Abkalbeversicherung
Nach Beschluss des Fleckviehzuchtverbandes Niederbayern wurde für alle Kalbinnen eine Abkalbeversicherung auf vertraglicher Basis bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen.
Versicherungsschutz
Gegen Verlust durch Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit und Geburt. Voraussetzung ist, dass die Tiere mindestens 6 Monate tragend sind.
Versicherungssumme
ist der Netto-Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer.
Entschädigung
für Tod oder Nottötung infolge von Trächtigkeit oder Geburt 90% aus der Versicherungssumme abzüglich eines eventuellen Verwertungserlöses. Ein am Leben gebliebenes Kalb wird mit 10% der Versicherungssumme des Muttertieres angerechnet. Tierarztkosten bis 180,00 € für einen eventuellen Kaiserschnitt, wenn für das betreffende Tier kein Entschädigungsanspruch gestellt wurde.
Schadenmeldung
umgehend an die Versicherungskammer Bayern.
Transportversicherung
Jedes aufgetriebene Tier ist bei der Versicherungskammer Bayern versichert. Verkaufte Tiere zum Kaufpreis plus ges. MWSt., nicht verkaufte Tiere zum Durchschnittspreis der jeweiligen Wertklasse, bei Fressern und Kälbern der jeweiligen Gewichtsklasse.
Die Versicherung leistet Entschädigung in voller Höhe unter Anrechnung des Erlöses aus der Verwertung, wenn das Tier während der Absatzveranstaltung oder des Transportes vom Stall des Verkäufers bis zum Stall des Käufers oder nach unverzögerter Rückkehr von der Veranstaltung plötzlich erkrankt oder einen Unfall erleidet und infolgedessen verendet oder notgeschlachtet werden muss. Die Haftungsfrist wird um 14 Tage verlängert, wenn ein Tier infolge des Transportes innerhalb der genannten Frist verendet oder notgetötet werden muß und die Krankheit oder der Unfall sofort nach Eintreffen im Käuferstall durch einen Tierarzt festgestellt und der Versicherung gemeldet wird. Verluste durch Diebstahl oder Raub sowie durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind in die Versicherung eingeschlossen.
Außerdem ist mitversichert das Verwerfen infolge Transportes vom 6. Trächtigkeitsmonat ab, wenn dieses innerhalb von 8 Tagen nach der Absatzveranstaltung erfolgt. Die Entschädigung beträgt 20% aus der Versicherungssumme des Muttertieres. Mit einer Entschädigung für das Verwerfen ist eine eventuelle Entschädigung wegen Minderwert abgegolten. Eventuell anfallende Tierarztkosten werden nicht erstattet. Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn schuldhaftes Verhalten des Tierbesitzers vorliegt.
Zur Sicherung Ihres Entschädigungsanspruches werden Sie gebeten,
- unmittelbar nach Beendigung des Transportes das Tier eingehend zu besichtigen
- bei Feststellung von irgendwelchen Beschädigungen oder Krankheitserscheinungen (z.B. Lahmheit) sofort Ihren Zuchtverband oder unmittelbar die
Versicherungskammer Bayern, Bayerischer Versicherungsverband, Tierversicherung, 80530 München
zu benachrichtigen.
- bei erheblichen Verletzungen und Erkrankungen (z.B. Futterverweigerung) rechtzeitig eine Tierarzt beizuziehen;
- falls der Tierarzt die Notschlachtung des Tieres anordnet bzw. anrät, die Genehmigung bei der Versicherungskammer Bayern einzuholen;
- falls die Einholung der Notschlachtungsgenehmigung infolge unmittelbarer Lebensgefahr nach tierärztlichem Urteil nicht mehr möglich ist, das Tier notschlachten zu lassen;
- in jedem Falle für bestmögliche Verwertung zu sorgen und Verwertungserlöse und Fleischbeschaubefunde zwecks Einsendung an die Versicherungskammer Bayern zu beschaffen;
- die von der Versicherungskammer Bayern zugestellten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unter Beifügung der entsprechenden Bescheinigungen umgehend zurückzusenden;
Wenn Sie diese Punkte beachten, wird ein eventueller Schadenfall - sofern es sich um einen Transportschaden handelt - auf schnellstem Wege geregelt.